Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt

Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt
Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt,
 
auf der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro verabschiedetes internationales Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversität). Unter dem Begriff »biologische Vielfalt« wird die Vielfalt des Lebens auf der Erde in allen ihren Erscheinungsformen verstanden. Das bezieht sich ebenso auf die Vielfältigkeit von Arten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten (einschließlich der Sorten- und Rassenvielfalt von Nutztieren und Nutzpflanzen) wie auch auf die unterschiedlichen Ökosysteme. Ein Verlust an biologischer Vielfalt kann die stabilisierende und schützende Wirkung der Biosphäre auf Boden, Wasser, Atmosphäre und Klima beeinträchtigen. Verringerte Bodenfruchtbarkeit, Erosion und Überschwemmungen können die Folge sein. Die biologische Vielfalt liefert die Rohstoffe und das genetische Material für die gesamte landwirtschaftliche Produktion, da z. B. viele Hochleistungssorten der Einkreuzung wilder Sorten bedürfen, um Resistenzen gegen Schädlinge und Krankheiten zu erwerben (Genreservoire). Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist somit für die Ernährung der Weltbevölkerung dringend notwendig.
 
Ziel der Konvention ist es, weltweit den Schutz von Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume zu gewährleisten und den darin geborgenen genetischen Reichtum zu erhalten. Der Schutz der Arten soll möglichst in ihren Lebensräumen erfolgen, hierzu müssen ausreichend große Schutzgebiete ausgewiesen werden. Neben Verpflichtungen zum Schutz der Arten in ihren Lebensräumen sind u. a. auch Schutzmaßnahmen außerhalb der Lebensräume, Überwachungsmaßnahmen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, verstärkte Forschung sowie die Nutzung der natürlichen Ressourcen nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit vorgesehen. Hierbei muss besonders die ausgewogene Aufteilung der aus der Nutzung der Biosphäre resultierenden Vorteile (Gewinne) berücksichtigt werden. Die Entwicklungsländer mit dem größten Anteil an der biologischen Vielfalt sollen durch verbesserten Technologietransfer und zusätzliche finanzielle Hilfen bei der Durchführung des Übereinkommens unterstützt werden.
 
Das Übereinkommen, das bisher (Stand November 2000) von 178 Staaten ratifiziert wurde, ist im Dezember 1993 in Kraft getreten; Deutschland ist seit Dezember 1993 Vertragsstaat.

Universal-Lexikon. 2012.

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