Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt
- Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt
Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt,
auf der UN-Konferenz über Umwelt und
Entwicklung 1992 in
Rio de Janeiro verabschiedetes internationales Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt (
Biodiversität). Unter dem
Begriff »biologische Vielfalt« wird die Vielfalt des Lebens auf der Erde in allen ihren Erscheinungsformen verstanden. Das bezieht sich ebenso auf die Vielfältigkeit von Arten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten (einschließlich der Sorten- und Rassenvielfalt von Nutztieren und
Nutzpflanzen) wie auch auf die unterschiedlichen Ökosysteme. Ein
Verlust an biologischer Vielfalt kann die stabilisierende und schützende
Wirkung der
Biosphäre auf Boden, Wasser,
Atmosphäre und Klima beeinträchtigen. Verringerte
Bodenfruchtbarkeit,
Erosion und Überschwemmungen können die Folge sein. Die biologische Vielfalt liefert die
Rohstoffe und das genetische
Material für die gesamte landwirtschaftliche
Produktion, da z. B. viele Hochleistungssorten der Einkreuzung wilder Sorten bedürfen, um Resistenzen gegen
Schädlinge und Krankheiten zu erwerben (
Genreservoire). Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist somit für die
Ernährung der
Weltbevölkerung dringend notwendig.
Ziel der
Konvention ist es, weltweit den Schutz von Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume zu gewährleisten und den darin geborgenen genetischen
Reichtum zu erhalten. Der Schutz der Arten soll möglichst in ihren Lebensräumen erfolgen, hierzu müssen ausreichend große
Schutzgebiete ausgewiesen werden. Neben Verpflichtungen zum Schutz der Arten in ihren Lebensräumen sind u. a. auch Schutzmaßnahmen außerhalb der Lebensräume, Überwachungsmaßnahmen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, verstärkte
Forschung sowie die
Nutzung der natürlichen
Ressourcen nach dem
Prinzip der
Nachhaltigkeit vorgesehen. Hierbei muss besonders die ausgewogene Aufteilung der aus der Nutzung der Biosphäre resultierenden Vorteile (Gewinne) berücksichtigt werden. Die
Entwicklungsländer mit dem größten Anteil an der biologischen Vielfalt sollen durch verbesserten
Technologietransfer und zusätzliche finanzielle Hilfen bei der
Durchführung des Übereinkommens
unterstützt werden.
Das Übereinkommen, das bisher (Stand
November 2000) von 178 Staaten ratifiziert wurde, ist im
Dezember 1993 in Kraft getreten;
Deutschland ist seit Dezember 1993 Vertragsstaat.
Universal-Lexikon.
2012.
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